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Eheschlie脽ung im Bundesstaat Pennsylvania

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Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Deutsche - auch ohne Wohnsitz oder st盲ndigen Aufenthalt in den USA - k枚nnen sich im Staate Pennsylvania trauen lassen. Die hierf眉r erforderliche 鈥濵arriage License鈥� wird vom Clerk of the Circuit's Court jedes County im Staate Pennsylvania erteilt.

Zur Beantragung der 鈥濵arriage License鈥� legen die Verlobten, die beide anwesend sein m眉ssen, ihren Reisepass vor (bei US-Amerikanern: social security number) und f眉llen einen Antrag im Circuit's Court aus, 眉ber den innerhalb von 3 Tagen entschieden wird (Geb眉hr ca. US-$ 40,-). Von diesem Erfordernis kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Bei Geschiedenen bedarf es in einigen Counties der Vorlage des Scheidungsurteils, bei Verwitweten der Vorlage der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird empfohlen, die deutschen Urkunden mit einer sog. Apostille von der hierf眉r zust盲ndigen innerdeutschen Beh枚rde versehen zu lassen. Bitte erfragen Sie bei der die Urkunden ausstellenden Beh枚rde (Standesamt, Familiengericht etc), durch wen die Apostille im jeweiligen Amtsbezirk erteilt wird.

Geburtsurkunden der Antragsteller oder ihrer Eltern sind nicht erforderlich.


Ist die Eheschlie脽ung in Deutschland g眉ltig?

Eine nach dem Ortsrecht formg眉ltig geschlossene Ehe gilt auch nach deutschem Recht als formgerecht eingegangen. Es bedarf keiner Nachbeurkundung in der Bundesrepublik Deutschland.


Beh枚rden in Deutschland, denen die Heiratsurkunde vorgelegt wird, k枚nnen auf der Vorlage einer Apostille bestehen. Es wird daher dringend empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von Zeitverlust und Kostenaufwand bereits im Laufe des US-Aufenthalts und nicht erst sp盲ter von Deutschland aus mit einer Apostille versehen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie f眉r die Einholung der Apostille das so genannte 鈥瀕ong form marriage certificate for foreign use鈥� ben枚tigen.


Hinweise zur Namensf眉hrung nach der Eheschlie脽ung

Nach deutschem Recht k枚nnen bei einer Eheschlie脽ung k枚nnen die Ehegatten auf Befragen des Standesbeamten bestimmen, welchen Familiennamen sie in der Ehe f眉hren wollen.

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